Landesförderung Niedersachsen

Im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie des Landes Niedersachsen können alle Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover eine Förderung zum Ausbau gigabitfähiger Netze in sogenannten "Grauen Flecken" beantragen. Hierbei handelt es sich um Gebiete mit einer zuverlässigen Datenrate von weniger als 100 Mbit/s im Download. Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines nachhaltigen und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Schaffung eines flächendeckenden und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes. Die niedersächsische Kofinanzierungsrichtlinie ergänzt die Gigabit-Richtlinie des Bundes. 

Was wird gefördert?

  • Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Schließung der Finanzierungslücke bei eigenwirtschaftlichem Ausbau (gem. Ziffer 3.1 der Bundesförderrichtlinie)
  • Betreibermodell: Realisierung kommunal initiierter Breitbandnetze (gem. Ziffer 3.2)
  • Baukostenzuschüsse für schwer erschließbare Einzellage (gem. Ziffer 5.3)

Vorgesehen ist ein Landeszuschuss von grundsätzlich bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Fördervoraussetzungen:

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorläufiger, bestandskräftiger Bundesförderbescheid auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommuniaktionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
  • Angemessene Eigenleistung: mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben müssen i.d.R. als Eigenleistung erbracht werden (gem. Ziffer 6.8)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger, dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen oder einer anderen vom Land benannten Stelle

Weitere Informationen zum Landesförderprogramm finden Sie auf der Website der NBank.