Gefördert werden Glasfaseranbindungen von
Vorgesehen ist ein Landeszuschuss von grundsätzlich bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch
Künftig werden die Anträge nicht mehr von mehreren Ressorts abgewickelt, sondern nur noch vom Wirtschaftsministerium. Das Verfahren ist nun schlanker als jemals zuvor: Niedersachsen koppelt sich an das Förderprozedere des Bundes ohne weitere Antragserfordernisse.
Die Änderung der Richtlinie wurde im Ministeralblatt vom 23.12.2020 veröffentlicht.