FAQ

Allgemeines

Auf dieser Seite möchten wir gerne auf häufig gestellte Fragen eingehen. Zur einfacheren Übersicht haben wir diese nach folgenden Zielgruppen unterteilt:

  • Bürger*innen
  • Vertreter*innen einer Kommune
  • Vertreter*innen eines im Breitbandausbau tätigen Unternehmens

     

Bürger*innen:

Ich wohne in der Ortschaft „XYZ“ in der Straße „ABC“. Wann wird bei mir Glasfaser und/oder Mobilfunk ausgebaut?

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)bznb.de mit Ihrer vollständigen Adresse. Wir prüfen gerne, ob für Ihre Adresse ein Ausbau geplant ist bzw. wie die Adresse versorgt ist.

Ihr Unternehmen baut in meiner Straße Glasfaser aus. Warum wurde ich nicht angeschlossen?

Wir sind kein Bauträger von Ausbaumaßnahmen, sondern beraten Kommunen beim Ausbau. Auf unserer Website werden Unternehmen gelistet, die evtl. ausbauen. Bitte wenden Sie sich direkt an das ausführende Unternehmen bzw. das Unternehmen, bei dem Sie einen Anschluss gebucht haben.

In meiner Gemeinde werden gefördert Glasfaseranschlüsse ausgebaut. Warum erhalte ich keinen geförderten Anschluss?

Die Situation ist für jede Adresse individuell, dennoch gibt es einige denkbare Gründe, warum Ihre Adresse nicht gefördert ausgebaut werden kann. Zum einen können laut aktueller Rechtslage nur Adressen in Wohngebieten ausgebaut werden, die weniger als 100 MBit/s im Download erhalten und für die kein Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau in den nächsten drei Jahren geplant hat. Außerdem können Adressen, die in Straßen liegen, in denen Koaxial-Kabel-Infrastruktur vorhanden ist, nicht ausgebaut werden, auch wenn die Adresse keinen Anschluss hat ("homes passed"-Versorgung). Gerne schauen wir uns die Situation individuell für Ihre Adresse an.

Ihr Unternehmen baut in meiner Straße Glasfaser aus. Es gab Mängel in der Bauausführung. Wer behebt diese?

Wir sind kein Bauträger von Ausbaumaßnahmen, sondern beraten Kommunen beim Ausbau. Auf unserer Website werden Unternehmen gelistet die evtl. ausbauen. Bitte wenden Sie sich direkt an das ausführende Unternehmen bzw. das Unternehmen, bei dem Sie einen Anschluss gebucht haben.

Im Breitbandatlas wird meine Adresse mit einer höheren Verfügbarkeit dargestellt. Ist Ihr Breitbandatlas fehlerhaft?

Unsere Breitbandatlanten werden nicht adressgenau dargestellt, sondern mit Flächenkacheln. In jeder Kachel wird die höchste in diesem Bereich verfügbare Geschwindigkeit gezeigt. Diese kann von der an Ihrer Adresse verfügbaren Geschwindigkeit abweichen. Gerne überprüfen wir die verfügbare Geschwindigkeit an Ihrer Adresse. Bitte schicken Sie uns hierzu eine E-Mail inklusive der vollständigen Anschrift an info(at)bznb.de.

Vertreter*innen einer Kommune:

Wir bzw. ein Unternehmen in unserem Auftrag erschließt ein neues Baugebiet. Wie muss ich nach DigiNetz-Gesetz vorgehen, um meiner gesetzlichen Verpflichtung zum Ausbau mit Glasfaserinfrastruktur nachzukommen?

Nach TKG §77i müssen passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, bedarfsgerecht mitverlegt werden, um den Betrieb eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zu ermöglichen. In Neubaugebieten wird immer ein Bedarf unterstellt. Genauere Informationen können Sie unserer „Handreichung zur Anwendung des DigiNetzG in Neubaugebieten (Wohn-, Gewerbe-und Industriegebiete) und Bauprojekten (Dauer > 8 Wochen) für Kommunen“ entnehmen.

Die Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde lässt zu wünschen übrig. Was kann ich tun, um die Situation zu verbessern?

Sie können potentielle Mobilfunkstandorte an uns melden. Besonders geeignet sind Dachflächen von hohen Gebäuden und Orte, an denen schon Infrastruktur vorhanden ist (Strom, evtl. sogar Glasfaser). Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link: Meldung von potentiellen Mobilfunkstandorten

In meiner Gemeinde ist bisher kein Breitbandausbau geplant. Was kann ich tun?

Die öffentliche Hand darf nur dort tätig werden, wo der Markt versagt. Marktversagen wird über ein sogenanntes Markterkundungsverfahren festgestellt. In diesem Verfahren werden die Telekommunikationsunternehmen gefragt, welche Versorgung sie an den jeweiligen Adressen in einem Gebiet liefern können und ob sie planen, in den nächsten drei Jahren das Gebiet mit leistungsfähiger Infrastruktur zu versorgen. Die Kommunen dürfen nur tätig werden, wenn an der Adresse weniger als 100 MBit/s im Download verfügbar sind. 

Vertreter*innen eines im Breitbandausbau tätigen Unternehmens:

Sie listen auf Ihrer Website Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen des Infrastrukturausbaus tätig sind. Wie kann ich mich auf Ihrer Seite listen lassen?

Nutzen Sie dafür bitte unser Anfragsformular und senden Sie es an info(at)bznb.de. Nach Prüfung durch unsere Mitarbeitenden können wir Ihr Unternehmen listen. Ein Anspruch auf Listung besteht hierbei jedoch nicht.

Ich interessiere mich für Ausschreibungen beim Breitbandausbau in Niedersachsen und Bremen. Wo kann ich diese finden?

Hier finden Sie Ausschreibungen auf unserer Seite. Außerdem lassen sich Ausschreibungen auf www.breitbandausschreibung.de und ggf. auf www.ted.europa.eu finden.