Bundesförderprogramm Gigabit

Die Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" ist am 31. März 2023 in Kraft getreten. Eine überarbeitete Version wurde am 13. Januar 2025 veröffentlicht. Mit der Neuausrichtung wird die Bundesförderung auf alle unterversorgten Gebiete ausgeweitet, die noch nicht gigabitfähig sind - dazu zählen Adressen, an denen derzeit keine Versorgung mit Datenraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch oder 300 Mbit/s im Download / 150 Mbit/s im Upload verfügbar ist. Die überarbeitete Gigabit-Rahmenregelung finden Sie hier.

Was ist neu?

  • Förderung auch für bisher nicht gigabitfähige Gebiete
  • Neuer Kriterienkatalog zur Priorisierung von Projekten (seit dem Förderstopp 2022)
  • Verpflichtende Markterkundungsverfahren (MEV) zur Prüfung eigenwirtschaftlicher Ausbaupotenziale
  • Einführung von kommunalen Branchendialogen zur besseren Abstimmung zwischen Kommunen und privaten Telekommunikationsunternehmen
  • Potenzialanalysen zur Ermittlung eigenwirtschaftlicher Ausbauchancen

Lückenschluss-Pilotprogramm (Start: Juni 2024)

Der Förderaufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm dient als Ergänzung der herkömmlichen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0. Ziel ist es, kleine Restgebiete zu fördern, die trotz eigenwirtschaftlichem Ausbau nicht vollständig erschlossen wurden. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die mit maximal 500.000 Euro (im zweiten und dritten Förderaufruf jeweils 1.000.000 Euro) Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können. Der Förderantrag kann im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm für den Gigabitausbau finden Sie auf der Website des Projektträgers.

Förderfähige Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Fehlende/unzureichende Breitbandversorgung
  • Durchführung eines kommunalen Branchendialogs (seit 2024 verpflichtend)
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens (MEV)

Beratung gewünscht? Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, MEV-Planung sowie -auswertung und weiteren Anliegen. Jetzt Kontakt aufnehmen: info(at)bznb.de.