Bundesförderprogramm Mobilfunk

Die Errichtung sowie der Betrieb von passiver Mobilfunkinfrastruktur – also Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung – sind bis zum 31.12. 2024 im Rahmen der Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert worden.

Weitere Informationen zur Mobilfunkförderung des Bundes finden Sie auf der
Website der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG).

Unter dem folgenden Link finden Sie die Mobilfunkförderrichtlinie des Bundes vom 08.06.2021: 
Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“.