Bundesförderprogramm Mobilfunk

Bis zum 31.12.2024 konnten die Errichtung und der Betrieb passiver Mobilfunkinfrastruktur – also beispielsweise Mobilfunkmasten und deren Anbindung – im Rahmen der Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert werden. Die Förderung zielte darauf ab, Funklöcher in unterversorgten Regionen zu schließen und so eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur Mobilfunkförderung des Bundes finden Sie auf der Website der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), die vollständige Förderrichtlinie des Bundes vom 08.06.2021 ist hier einsehbar.

 

Kommunaler Breitbandkredit
Landesförderprogramm Niedersachsen