Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP)

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern. Das KInvFG unterteilt sich in einen ersten (KIP 1) und einen zweiten Teil (KIP 2).

Für den Breitbandausbau sind die Mittel aus KIP 1 relevant.

Detaillierte Informationen sowie regionalen Ansprechpartner finden Sie auf www.kip.niedersachsen.de.