Innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" erfolgt die Breitbandförderung nach Ziff. 3.2.6. im Rahmen des zwischen Bund und den Ländern vereinbarten Koordinierungsrahmens. Der Koordinierungsrahmen enthält die grundsätzlichen Leitlinien der GRW; er legt die Instrumente, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet fest.