Der Rechtsanspruch auf schnelles Internet wurde im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Dieser gilt bereits seit Ende 2021, allerdings wurde er bislang wenig in Anspruch genommen. Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) könnten durch die neuen Mindestgeschwindigkeiten etwa 2,2 Millionen Adressen als unterversorgt gelten – bislang waren es nur 1,8 Millionen.
Branchenverbände und Verbraucherschützer sehen die Erhöhung kritisch
Trotz der beschlossenen Erhöhung gibt es Kritik: Verbraucherverbände halten die Erhöhung für überfällig, aus ihrer Sicht ist sie jedoch nicht ausreichend, um die modernen Anforderungen zu erfüllen. Viele Nutzer*innen, insbesondere im Home-Office oder in Mehrpersonenhaushalten, benötigen deutlich höhere Bandbreiten. Zudem bleibt die Frage offen, wie schnell die Umsetzung erfolgt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen.
Auch die Branchenverbände Bitkom und BREKO kritisieren den Beschluss. Anstatt neue Verpflichtungen für Netzbetreiber zu schaffen, sollten lieber bürokratische Hürden abgebaut werden, um den Ausbau von Glasfasernetzen zu beschleunigen. Die Verbände befürchten, dass durch die Erhöhung der Mindestgeschwindigkeiten Ressourcen bei den Netzbetreibern gebunden werden, die dringend für den flächendeckenden Glasfaserausbau benötigt werden. Sie weisen darauf hin, dass viele Haushalte bereits über Zugänge zu Gigabit-Internet verfügen und dass alternative Lösungen wie Mobilfunk und Satellit für entlegene Regionen verfügbar seien.
Zukunftsperspektiven
Während die Erhöhung der Mindestgeschwindigkeiten einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, bleibt viel zu tun. Eine bessere Koordination und klare Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfasernetzen sowie die Nutzung alternativer Technologien sind entscheidend, um langfristig eine flächendeckende, leistungsfähige Internetversorgung zu gewährleisten.