Im Laufe des Jahres will die BNetzA ein Tool veröffentlichen, mit dem die Mobilfunkversorgung von Verbraucher*innen gemessen werden kann. Sollte bei 30 Messungen, verteilt über fünf Tage, ein bestimmter Prozentsatz der geschätzten Maximalübertragungswerte nicht erreicht werden, haben die Kund*innen das Recht auf geringere Zahlung bzw. vorzeitige Kündigung. In städtischen Bereichen liegt die Grenze bei mindestens 25 Prozent, in halbstädtischen bei 15 Prozent und in ländlichen bei 10 Prozent.