Niedersachsen stoppt die Kofinanzierung der aktuellen Grauen-Flecken-Förderung

Am 19. Juli 2023 hat das Wirtschaftsministerium in Hannover mitgeteilt, dass die Landesförderrichtlinie zur Kofinanzierung der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ für schnelles Internet in Niedersachsen wegen einer schwierigen Haushaltslage ab 2024 eingestellt werden soll.

Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass sich durch die Corona-Pandemie, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die daraus resultierende Energiepreiskrise, den Klimawandel und die erforderliche Transformation der finanzielle Druck erhöht habe, weshalb nun Prioritäten in den Vorhaben der Landesregierung gesetzt werden müssten. Demzufolge sind keine weiteren Mittel im Landeshaushalt für den Breitbandausbau in sogenannten „grauen Flecken“ in 2024 vorgesehen. Der finale Haushalt wird voraussichtlich Ende des Jahres vom Landtag verabschiedet. Das Ministerium verweist darauf, dass bereits bewilligte Projekte nicht vom Förderstopp betroffen sind.

Keine weiteren Mittel für 2023 bis 2026 vorgesehen

„Die Förderung des Breitbandausbaus wurde aus den Mitteln des Masterplans Digitalisierung, der 2018 mit einer Milliarde ausgestattet wurde, realisiert. Daraus werden knapp 500 Millionen Euro in den Ausbau investiert und in den nächsten Jahren verbaut. Weitere Mittel waren für die Haushalte 2023 bis 2026 nicht vorgesehen. Die Haushaltssituation macht eine Fortsetzung nicht möglich. Unabhängig davon muss der Ausbau der Glasfasernetze in Niedersachsen fortgesetzt werden. Entscheidend wird dabei sein, dass die Kosten für den Ausbau gesenkt werden“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies.

Das Land Niedersachsen hat derzeit eine Gigabit-Versorgung von 81 Prozent. Durch den Wegfall der Landesrichtlinie zur Kofinanzierung wird der geförderte Glasfaserausbau nun jedoch ausgebremst.

Kommunen müssen Förderlücke von 25 Prozent auffangen

„Mit dieser Entscheidung haben wir und viele Kommunen nicht gerechnet. Dieser Schock muss noch verarbeitet werden. Bisher teilten sich die Kommune (25 Prozent), das Land (25 Prozent) und der Bund (50 Prozent) die Kosten für den Ausbau unterversorgter Gebiete mit schnellem Internet. Durch den Wegfall der Landesförderung entsteht eine Förderlücke von 25 Prozent. Diese Lücke muss die Kommune finanziell ausgleichen – ihr Anteil verdoppelt sich also. Mehrere Kommunen wollten in die Graue-Flecken-Förderung einsteigen. Nun gilt es genau hinzuschauen, welche Projekte auch ohne die erwartete Landeskofinanzierung noch umgesetzt werden können“, erläutert Peer Beyersdorff, Geschäftsführer des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen. „Dabei ist das BZNB gern behilflich.“

Aufgrund der ausbleibenden Landesförderung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass avisierte Anträge nicht mehr gestellt werden, weil die finanzielle Belastung für die Kommunen zu groß wäre. Hier gilt es, alle Aktivitäten für den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu mobilisieren, um möglichst viele Adressen in Niedersachsen zusätzlich mit Glasfaseranschlüssen auszustatten. „Dies wird aber nicht für alle Adressen realisierbar sein“, so Peer Beyersdorff.

Förderstopp in der Kritik

Die Nachricht der Landesregierung stößt an vielen Stellen auf starke Kritik: „Der geförderte Glasfaserausbau in Niedersachsen dürfte vorerst zum Erliegen kommen", sagt Stephan Meyn vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Er hofft auf eine Korrektur bei den anstehenden Beratungen für den nächsten Landeshaushalt: „Wir können nicht verstehen, dass Digitalminister Olaf Lies eine solche Depriorisierung des Glasfaserausbaus zulässt." Auch Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) Hubert Meyer sieht im Förderstopp „ein fatales Signal der Landesregierung für den ländlichen Raum, in der Form inakzeptabel“. Im ländlichen Raum gibt es derzeit noch viele Gebiete, in denen der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau bislang nicht stattfindet – beispielsweise, weil er sich für die Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt. Hier sind die Landkreise auf eine Förderung angewiesen.