„Mit der DIN 18220 kann der Glasfaserausbau künftig nicht nur einfacher, sondern auch qualitativ hochwertiger, schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender erfolgen. Die neue DIN schafft die erforderliche Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für alle Beteiligten“, sagt Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Zum Hintergrund: Minimalinvasive Methoden gibt es bereits seit über zehn Jahren. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist verankert, dass auch noch nicht genormte Verfahren zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus eingesetzt werden dürfen. Das Fehlen einer verbindlichen Norm sorgt jedoch für Rechtsunsicherheit für alle am Glasfaserausbau Beteiligten, weshalb Bauausführende und -beteiligte den Einsatz alternativer Verlegemethoden bisher häufig ablehnten. Nun ist durch die Norm für mehr Rechtssicherheit gesorgt.
Peer Beyersdorff, Geschäftsführer des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen (BZNB), sagt: „Mit der DIN 18220 wird die Anwendung und Rechtssicherheit neuer Verlegemethoden verbessert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Glasfaserausbau zu optimieren. Gerade im Vergleich zum herkömmlichen Tiefbau lassen sich durch die alternativen Verlegemethoden Arbeitszeit und Kosten einsparen und Belastungen für Anwohner*innen und die Umwelt reduzieren.“
Über 30 Expert*innen aus der Bauindustrie, der Telekommunikationswirtschaft, Wissenschaft und öffentlichen Verwaltung haben an der Erstellung der DIN 18220 mitgearbeitet. Sie ist ab Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden und hier bestellbar.