Gefördertes Glasfasernetz: Bundesnetzagentur verpflichtet TK-Unternehmen erstmals zu „Open Access“-Zugang

Erstmals hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein kommunales Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, sein staatlich gefördertes Netz auch für Wettbewerber zu öffnen.

Der Entscheidung war ein Streit zwischen zwei Telekommunikationsunternehmen vorausgegangen: Die Goetel GmbH (Göttingen) begehrte Zugang zu unbeschalteten Glasfasern innerhalb des geförderten Netzes der Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Kassel) und stellte einen Antrag auf „Open Access“. Begründet wurde dies mit Verweis auf Paragraph 155 des Telekommunikationsgesetzes (TKG): Er besagt, dass Betreiber oder Eigentümer öffentlicher Telekommunikationsnetze Wettbewerbern auf Antrag einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu staatlich geförderten Leitungen oder Netzen zu fairen und angemessenen Bedingungen gewähren müssen. In der Praxis wird sich jedoch nicht immer an diese Grundlage gehalten und so blieb die Angebotsanfrage Goetels bei der Netcom unbeantwortet.

Am 21. November 2022 entschied die BNetzA nun zugunsten von Goetel: Wer ein Glasfasernetz mit staatlichen Fördermitteln erbaut, muss auch anderen Anbietern Zugang zu der Infrastruktur gewähren. Damit unterstreicht die BNetzA, dass nach geltender Rechtslage grundsätzlich alle Arten aktiver und passiver Zugangsprodukte für Wettbewerber rechtzeitig bereitzuhalten sind, aus denen das nachfragende Unternehmen frei auswählen kann.

„Open Access“-Zugänge für mehr Kooperation

„Mit dieser Entscheidung stärken wir das Recht auf einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang. Eine öffentliche Förderung von Telekommunikationsinfrastrukturen dient auch dem Wettbewerb und kommt letztlich Verbrauchern zugute“, fasst Klaus Müller, Präsident der BNetzA, zusammen. Der Beschluss der BNetzA dürfte künftig auch für andere Projekte richtungsweisend sein, da so einerseits „Open Access“-Zugänge in geförderten Netzen besser durchsetzbar sind und andererseits Kooperationen innerhalb der Glasfaserbranche gestärkt werden.

Die Netcom hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen – danach ist er rechtsgültig.

Die Pressemitteilung der BNetzA gibt es hier, der Beschluss lässt sich hier nachlesen.