Unter anderem fällt die Staffelung der maximalen Fördersumme nach der Einwohnerzahl der beantragenden Gemeinde weg. Niedersächsische Kommunen sowie kommunale Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs können Anträge auf der Website der NBank stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm, außerdem berät das BZNB gerne zu dem Förderprogramm Hot Spot Niedersachsen.
Die Änderung zur Förderrichtlinie finden Sie im Niedersächsischen Ministerialblatt 30/2021.