Bundesnetzagentur schafft Klarheit beim Zugang zu Leerrohren

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende Juli 2026 die vertraglichen Bedingungen für die Mitnutzung von Leerrohren und Masten marktbeherrschender Netzbetreiber festgelegt. Mit drei Entscheidungen stehen damit nach den bereits regulierten Entgelten nun auch die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Zugang fest. Die Beschlüsse waren von Netzbetreibern mit Spannung erwartet worden.

Im Mittelpunkt steht der Zugang zur Infrastruktur der Telekom Deutschland GmbH. Die BNetzA hatte die Telekom bereits 2022 grundsätzlich verpflichtet, anderen Unternehmen die Mitnutzung ihrer Leerrohre und Masten zu ermöglichen. Nachdem die entsprechenden Entgelte zuletzt im Juni 2026 festgelegt worden waren, konkretisiert die aktuelle Entscheidung nun die vertraglichen Bedingungen.

Für Wettbewerber bedeutet dies nun mehr Planungssicherheit: Der festgelegte Zugangsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Telekom die vertraglichen Bedingungen nicht einseitig ändern. Zudem gelten verbindliche Vorgaben für die Bearbeitung von Zugangsbegehren, die Bereitstellung von Informationen und die Nutzung freier Kapazitäten.

Freie Leerrohrkapazitäten können bereits seit 2025 über den Infrastrukturatlas eingesehen werden. Die neuen Vorgaben sollen darüber hinaus verhindern, dass vorhandene Kapazitäten pauschal mit Verweis auf einen möglichen Eigenbedarf blockiert werden. Für eigene Ausbauvorhaben gelten künftig entsprechende Nachweis- und Umsetzungsfristen.

„Wir haben Zugangshürden für den Leerrohrzugang beseitigt und umfassend Klarheit über die Zugangsbedingungen geschaffen – nun liegt es an den Unternehmen, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA.

Auch die Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG und die GlasfaserPlus GmbH sind als mit der Telekom verbundene Unternehmen zur Gewährung des Zugangs verpflichtet. Für beide Unternehmen hat die BNetzA ebenfalls Entscheidungen veröffentlicht. Im weiteren Verfahren können die dort festgelegten Maßstäbe entsprechend berücksichtigt werden.

Die Mitnutzung bestehender Leerrohre kann insbesondere dort zum Glasfaserausbau beitragen, wo bereits nutzbare Infrastruktur vorhanden ist. Statt neue Trassen vollständig im Tiefbau zu errichten, können vorhandene Kapazitäten genutzt und dadurch Bauaufwand und Ausbauzeiten reduziert werden. Der nun konkretisierte regulatorische Rahmen soll damit auch die Voraussetzungen für einen effizienteren und wettbewerblichen Glasfaserausbau verbessern.

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