Im Rahmen des Infrastrukturaufrufs 2026 können Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise und Gemeindeverbände bis zum 15. September 2026 Förderanträge stellen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 40 Millionen Euro pro Projekt, bei einer Bagatellgrenze von 100.000 Euro.
Parallel dazu richtet sich der Förderaufruf „Beratungsleistungen“ insbesondere an Kommunen, Landkreise sowie kommunale Zweckverbände und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für gemeindebezogene Projekte und bis zu 200.000 Euro für landkreisweite oder interkommunale Vorhaben.
Die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0 legt einen besonderen Fokus auf Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Künftig sollen Förderverfahren vollständig digital abgewickelt werden. Zudem werden Anforderungen im Vorfeld reduziert, etwa im Branchendialog, um die Projektvorbereitung zu vereinfachen.
Weitere Neuerungen sind die Möglichkeit, Markterkundungsverfahren (MEV) auf das europarechtlich erforderliche Minimum zu verkürzen, sowie der Einsatz standardisierter Ausschreibungsunterlagen. Darüber hinaus wird die Nutzung digitaler Genehmigungsportale verpflichtend, sofern diese auf Landesebene verfügbar sind. Dies soll Genehmigungsprozesse transparenter und effizienter gestalten.
Die Länder erhalten zudem mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Förderung, etwa durch die Möglichkeit, die Bundesförderquote abzusenken. So sollen mit den verfügbaren Mitteln eine größere Zahl an Projekten umgesetzt und der Ausbau insgesamt beschleunigt werden.
Informationen rund um die aktuellen Förderaufrufe sowie Details zum Förderprogramm finden Sie hier: www.gigabitfoerderung.gov.de.