Neues Online-Tool prüft Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues Tool zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) veröffentlicht, mit dem Verbraucher*innen prüfen können, ob an ihrer Adresse die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung potenziell verfügbar ist. Die aktuell geltenden Mindestwerte liegen bei 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload sowie einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden.

Das Tool wertet verschiedene Versorgungsdaten aus und stellt die Ergebnisse in einer Karte mit 100-mal-100-Meter-Gitterzellen dar. Berücksichtigt werden sowohl leitungsgebundene als auch mobilfunkgestützte Technologien. Nutzende können so innerhalb kurzer Zeit feststellen, ob ihr Standort nach den vorliegenden Daten versorgt ist oder eine mögliche Unterversorgung vorliegt. In diesem Fall führt ein Link direkt zu einem Kontaktformular der BNetzA.

Nach Angaben der Behörde wird die Anwendung zunächst als Testversion bereitgestellt. Rückmeldungen aus der Nutzung sollen dazu beitragen, die Datengrundlage zu erweitern und die Anwendung weiterzuentwickeln. Die BNetzA weist zudem darauf hin, dass die Anzeige im Tool keine unmittelbare rechtliche Feststellung einer Unterversorgung darstellt, sondern als Orientierungshilfe im Rahmen der Marktüberwachung dient.

Hintergrund:

Grundlage ist der im Telekommunikationsgesetz verankerte Anspruch auf ein Mindestangebot an Sprachkommunikation und Internetzugang für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die konkreten Parameter der Mindestversorgung werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Hier geht es zum Marktüberwachungs-Tool der BNetzA.