Nach Angaben des Ministeriums sollen insbesondere Genehmigungsverfahren vereinfacht, der Ausbau in Gebäuden erleichtert und regulatorische Regeln an europäische Vorgaben angepasst werden. Auch Verfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollen klarer und effizienter gestaltet werden. Zudem sind Anpassungen bei der Migration von Kupfer- zu Glasfasernetzen vorgesehen.
Ein wichtiger Punkt ist ein mögliches Vollausbaurecht für Gebäude: Netzbetreiber sollen künftig Glasfaserleitungen bei einem Gebäudeanschluss direkt in alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses verlegen dürfen, ohne die Zustimmung einzelner Mieter*innen oder Eigentümer*innen einholen zu müssen. Gleichzeitig soll der Zugang zu bestehender Netzinfrastruktur vereinfacht werden.
Unterschiedliche Reaktionen aus der Branche
Die Branchenverbände bewerten den Gesetzentwurf unterschiedlich. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt zwar Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, warnt jedoch vor zusätzlichen Regulierungseingriffen. Kritik gibt es insbesondere an geplanten Vorgaben zum Zugang zu Gebäudenetzen und an erweiterten Eingriffsmöglichkeiten der BNetzA.
Auch der Breitbandverband ANGA sieht Risiken für den Wettbewerb. Der Verband befürchtet, dass neue Mitnutzungsrechte bestehende Netze wirtschaftlich unter Druck setzen könnten.
Der Verband der Anbieter im Telekommunikationsmarkt (VATM) bewertet Teile des Entwurfs dagegen positiv. Vor allem mehr Transparenz bei der Kupfer-Glas-Migration und klarere Zuständigkeiten der Regulierung könnten aus Sicht des Verbandes für Planungssicherheit sorgen. Gleichzeitig wird jedoch auch dort vor zu weitgehenden Eingriffen in bestehende Marktstrukturen gewarnt.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Mit der Novelle reagiert die Bundesregierung auf den stockenden Glasfaserausbau und steigende Anforderungen an die digitale Infrastruktur. Die Bundesregierung geht davon aus, dass schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und klarere Regulierung notwendig sind, um die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erreichen. Nach Abschluss der Anhörung wird der Gesetzentwurf überarbeitet und anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Hier lässt sich der Gesetzesentwurf einsehen.