Nach vorläufiger Einschätzung könnte in den Städten München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg künftig auf eine Vorabregulierung verzichtet werden. Dort verfüge die Deutsche Telekom nur noch über vergleichsweise geringe Marktanteile, außerdem seien die Städte bereits in hohem Maße von Kabel- und Glasfasernetzen abgedeckt und Verbraucher*innen hätten häufig die Wahl zwischen mehreren Netzinfrastrukturen.
In vielen anderen Regionen sieht die Behörde weiterhin eine marktbeherrschende Stellung der Telekom. In diesen Gebieten sollen die bisherigen Vorgaben bestehen bleiben, etwa die Pflicht, Wettbewerbern Zugang zum Netz zu gewähren. Für den Kreis Segeberg wird zusätzlich geprüft, ob eine sogenannte symmetrische Regulierung notwendig ist, bei der Verpflichtungen für alle Netzbetreiber gelten können.
Kritik kommt aus der Branche: Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hält eine mögliche Lockerung der Regulierung für verfrüht und warnt vor Nachteilen für den Glasfaserausbau. Auch der VATM sieht Risiken und befürchtet eine zunehmende Fragmentierung der Regulierung durch unterschiedliche regionale Entscheidungen.
Die veröffentlichte Marktanalyse ist Teil eines laufenden Konsultationsprozesses. Die BNetzA will die Einschätzungen zunächst mit Telekommunikationsunternehmen (TKUs) und Verbänden beraten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Zum Hintergrund:
Die BNetzA überprüft in regelmäßigen Abständen, ob im Telekommunikationsmarkt staatliche Regulierung erforderlich ist. Dabei wird u. a. untersucht, wie stark einzelne TKUs beim Zugang zum Breitband-Internet vertreten sind. In die Bewertung fließen verschiedene Technologien wie DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüsse ein.
Im Rahmen der Marktanalyse wird zunächst geprüft, welche Angebote aus Sicht der Nutzenden als austauschbar gelten. Anschließend legt die Behörde fest, ob der Wettbewerb bundesweit oder nur regional betrachtet werden muss. In einem weiteren Schritt bewertet sie, ob in den jeweiligen Märkten ausreichend Wettbewerb besteht oder ob einzelne Anbieter über eine besonders starke Marktstellung verfügen.
Wird eine solche Marktmacht festgestellt, kann die BNetzA regulatorische Vorgaben machen. Dazu gehört bspw. die Verpflichtung, anderen Anbietern Zugang zur eigenen Netzinfrastruktur zu gewähren oder Entgelte genehmigen zu lassen, um Wettbewerb im Markt sicherzustellen.
Hier gelangen Sie zur Marktanalyse der BNetzA.