Bislang bildet insbesondere der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) aus dem Jahr 2018 die regulatorische Grundlage. Dessen Umsetzung erfolgt jedoch national sehr unterschiedlich, was aus Sicht der Kommission den EU-Binnenmarkt hemmt. Ziel des DNA ist es daher, einen einheitlichen, direkt anwendbaren und vereinfachten Rechtsrahmen zu schaffen.
Inhalte des Entwurfs
Der DNA bündelt mehrere bestehende Regelwerke in einem einzigen Rechtsakt und sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:
- Einheitlicher EU-Rechtsrahmen: Zusammenführung verschiedener Telekommunikationsregelungen in eine direkt anwendbare EU-Verordnung.
- „Single Passport“-Prinzip: Unternehmen sollen digitale Konnektivitätsdienste EU-weit anbieten können, nachdem sie sich in nur einem Mitgliedstaat registriert haben.
- Europäisierung der Frequenzpolitik: Funkfrequenzen sollen grundsätzlich für sehr lange Zeiträume, perspektivisch ohne feste Laufzeitbegrenzung, vergeben und standardmäßig verlängerbar sein. Zudem sollen die Kompetenzen der EU-Kommission bei der Frequenzvergabe ausgeweitet werden.
- Förderung europaweiter Satellitenkommunikationsdienste: Genehmigungen, einschließlich Frequenznutzungsrechten, sollen in diesem Bereich künftig auf EU-Ebene erteilt werden.
- Stärkung der Netz-Resilienz: Vorgesehen ist ein EU-weiter Krisenvorsorgeplan zur Netzbereitschaft und Resilienz, einschließlich koordinierter Verfahren für den Umgang mit Störungen, Krisen und Fällen höherer Gewalt.
- Kooperation im Konnektivitäts-Ökosystem: Einführung eines Mechanismus zur freiwilligen Zusammenarbeit zwischen Konnektivitäts-Anbietern und weiteren Akteuren.
Kupfer-Glas-Migration als Kernelement
Ein Schwerpunkt liegt auf dem schrittweisen Ausstieg aus den Kupfernetzen. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Migrationspläne erarbeiten und Gebiete definieren, in denen Kupferanschlüsse zugunsten von Glasfaser abgeschaltet werden. In weitgehend glasfaserversorgten Regionen ist ein Ende der Kupfernetze bis 2035 vorgesehen, in allen übrigen Gebieten spätestens bis 2039. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch Informationspflichten und Übergangsfristen geschützt werden
Weitere Schritte
Auch bei Mobilfunkfrequenzen sind Änderungen geplant: Längere, perspektivisch unbegrenzte Zuteilungszeiträume sollen die Planungs- und Investitionssicherheit der Netzbetreiber erhöhen. Gleichzeitig soll die EU-Kommission künftig eine stärkere Rolle bei der Koordinierung der Frequenzpolitik übernehmen.
Der Entwurf des DNA wird nun im Europäischen Parlament sowie im Rat der Europäischen Union beraten. Branchenverbände begrüßen grundsätzlich den klaren Rahmen für den Technologiewechsel, fordern jedoch ausreichend Flexibilität für nationale Besonderheiten. Ob und in welcher Form der DNA in Kraft tritt, wird sich in den kommenden Verhandlungen zeigen.
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