Bundesnetzagentur legt Regulierungskonzept für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen vor

Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2026 ein Regulierungskonzept zum schrittweisen Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht. Ziel ist es, den Übergang hin zu einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur geordnet, wettbewerblich und verbraucherfreundlich zu gestalten. Das Konzept versteht sich als Debattenbeitrag und skizziert ein Zielbild für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration, das zugleich Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich machen würde. Stellungnahmen sind bis 16. März 2026 möglich.

Zielbild für einen geordneten Übergang

Das Konzept zielt darauf ab, klare und verlässliche Rahmenbedingungen für einen schnellen und zugleich wettbewerblichen Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen zu schaffen. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der Behörde eine gesetzliche Neujustierung, die ihr zusätzliche Instrumente an die Hand gibt. Entsprechende Vorschläge richtet die Bundesnetzagentur ausdrücklich an den Gesetzgeber.

Ein Aspekt ist dabei die Investitionssicherheit für alle ausbauenden Unternehmen. Für einen fairen Wettbewerb müssen alle Marktakteure die gleichen Chancen haben, ihre Investitionen in Glasfaser wirtschaftlich zu refinanzieren. Die Rentabilität hängt maßgeblich davon ab, wie lange Kupfernetze parallel als konkurrierende Infrastruktur betrieben werden. Eine Abschaltung soll daher möglich sein, sobald objektive Kriterien erfüllt sind – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber das Glasfasernetz errichtet hat.

Kriterien für die Kupferabschaltung

Konkret empfiehlt die Bundesnetzagentur die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung von Kupfernetzen. Dieses soll eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestversorgung mit Glasfaser: Mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen sollen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) versorgt sein, um den Migrationsprozess zu starten. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte grundsätzlich eine flächendeckende Glasfaserverfügbarkeit gegeben sein.
  • Geeignete Vorleistungsangebote: In jedem Gebiet soll ein diskriminierungsfreier Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz bestehen („Open Access“). Dieser Zugang soll nach einheitlichen technischen, prozessualen und preislichen Prinzipien ausgestaltet sein.

Darüber hinaus schlägt die Bundesnetzagentur vor, dass die Vermarktung kupferbasierter Angebote mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung endet. Eine formale Anzeige der Abschaltung soll weitere zwölf Monate zuvor erfolgen.

 

Übergeordneter Migrationsplan vorgesehen

Um einen Flickenteppich einzelner Maßnahmen zu vermeiden, regt die Bundesnetzagentur einen bundesweiten, übergeordneten Migrationsplan an. Dieser sollte mindestens den geplanten Start des ersten Migrationsprozesses, das avisierte Ende der letzten Kupferabschaltung sowie verbindliche Meilensteine enthalten.

Weiteres Vorgehen

Das nun veröffentlichte Regulierungskonzept baut auf einem Impulspapier der Bundesnetzagentur vom April 2025 auf und setzt den Auftrag des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vom Oktober 2025 um. Anders als frühere Veröffentlichungen löst sich das Konzept bewusst vom bestehenden Rechtsrahmen und soll Impulse für anstehende Änderungen des europäischen und nationalen Telekommunikationsrechts geben.

Die Bundesnetzagentur betont, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt: Ein Gesamtkonzept für die regulierte Kupfer-Glas-Migration sei vielschichtig und müsse schrittweise weiterentwickelt werden. Alle Akteur*innen sind eingeladen, bis zum 16. März 2026 Stellung zu nehmen.

Das Konzept sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.