EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung tritt in Kraft: Neue Vorgaben für schnelleren Netzausbau

Seit dem 12. November 2025 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die neue Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA). Die europäische Regelung soll den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität – insbesondere Glasfaser und 5G – vereinfachen, beschleunigen und kosteneffektiver gestalten. Damit reagiert die EU auf bestehende Hürden beim Ausbau digitaler Infrastruktur und schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen.

Kern der Verordnung ist die stärkere Nutzung bestehender Infrastrukturen. Telekommunikationsunternehmen sollen künftig vermehrt vorhandene Leitungswege, Schächte oder Masten gemeinsam nutzen können. Dadurch sollen Bauaufwände sinken und Ausbauzeiten reduziert werden. Gleichzeitig verpflichtet der GIA die Mitgliedstaaten, Genehmigungsverfahren stärker zu digitalisieren und zentrale Informationsstellen bereitzustellen. Bauarbeiten verschiedener Akteure sollen besser koordiniert werden, um parallele Arbeiten und langwierige Abstimmungen zu vermeiden.

Vorgaben für Neubauten und Sanierungen

Für neue oder umfassend sanierte Gebäude enthält die Verordnung weitere Anforderungen: Gebäude sollen künftig standardmäßig mit einer glasfaserfähigen Infrastruktur ausgestattet werden. Damit sollen spätere Nachrüstungen entfallen und leistungsfähige Anschlüsse schneller verfügbar sein.

Anpassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes

Da der GIA unmittelbar in allen EU-Staaten gilt, müssen nationale Regelungen entsprechend angepasst werden. In Deutschland wird dafür das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet. Ziel ist, bestehende Vorgaben mit der EU-Verordnung abzugleichen, Doppelregelungen zu bereinigen und die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten zu konkretisieren. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat hierfür ein FAQ sowie begleitende Übersichten veröffentlicht, die während der Übergangsphase Orientierung geben.

Bedeutung für Kommunen und Ausbauprojekte

Für Kommunen, Netzbetreiber und andere Akteure im Infrastrukturausbau ergeben sich mit Inkrafttreten der Verordnung neue organisatorische und technische Rahmenbedingungen. Die vereinheitlichten Prozesse und der digitale Informationsaustausch sollen langfristig zu planbareren und effizienteren Ausbauvorhaben beitragen. Die Umsetzung der notwendigen Anpassungen im nationalen Recht ist für 2026 vorgesehen.

Die vom BMDS bereitgestellten FAQ-Dokumente werden fortlaufend aktualisiert und unterstützen alle Beteiligten bei der Anwendung der neuen europäischen Vorgaben. Hier gelangen Sie zum FAQ sowie zu den Orientierungshilfen.