Projektträgerschaft in der Bundesförderung Breitband wechselt zum Jahresbeginn 2026

Zum 1. Januar 2026 übernimmt die Aconium GmbH bundesweit die alleinige Projektträgerschaft für die Breitband- und Gigabitförderprogramme des Bundes. Das hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im September 2025 mitgeteilt. Bislang waren aconium und PwC gemeinsam für unterschiedliche Regionen zuständig. Der Wechsel erfolgt nach Angaben des BMDS aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und soll künftig eine einheitliche Betreuung aller geförderten Projekte sicherstellen.

Betroffene Förderprojekte

Vom Übergang betroffen sind insbesondere die Fördervorhaben im bisherigen Los A, zu denen u. a. die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zählen. Für die Zuwendungsempfänger – etwa Kommunen, kommunale Unternehmen oder private Netzbetreiber – ändert sich zunächst wenig: Die laufende Projektabwicklung soll bis zum Abschluss der Übergabe wie gewohnt fortgeführt werden.

Ablauf des Übergangs

Die Übertragung der Projekte an aconium ist bis Ende des Jahres geplant. Zuwendungsempfänger werden schrittweise über neue Ansprechpartner informiert. Auch die Regionalkoordinator*innen werden in den Prozess eingebunden. Parallel dazu erfolgt die technische Überführung der Daten aus dem PwC-Förderportal in das Portal von aconium. Das BMDS empfiehlt, wichtige Unterlagen zusätzlich lokal zu sichern, um eventuelle Verzögerungen im Zuge der Migration abzufangen.

Rechtliche Einordnung

Der Projektträgerwechsel betrifft ausschließlich organisatorische Abläufe. Förderbescheide, Bewilligungsbedingungen sowie bestehende vertragliche Verpflichtungen bleiben unverändert. Dennoch kann es im Übergangszeitraum vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen oder Mittelabrufen kommen. Zuwendungsempfänger sollten ihre Projekte daher bestmöglich vorbereiten und offene Punkte frühzeitig klären.

Für den Wechselzeitraum empfiehlt das BMDS außerdem, die Dokumentation vergabe- und beihilferechtlicher Vorgänge besonders sorgfältig zu führen, um mögliche Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.