Bis zum 1. Juli 2025 gingen insgesamt 539 Meldungen ein – darunter sowohl tatsächlich begonnene als auch lediglich angekündigte Ausbauvorhaben. Fälle, in denen ein zweiter Anbieter den Ausbau nur angekündigt, dann aber nicht umgesetzt hat, waren laut Bericht selten. Unterschiede zwischen der Telekom und anderen Marktteilnehmern zeigten sich hier laut Bericht kaum. Für Niedersachsen wurden insgesamt 30 und für Bremen 2 Fälle gemeldet.
In einzelnen Fällen begann die Telekom laut den Meldedaten zeitnah mit dem Ausbau, nachdem ein Wettbewerber in einem Gebiet aktiv geworden war, oder erschloss zunächst nur wirtschaftlich besonders attraktive Kernbereiche. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass diese Auswertung allein auf den Angaben der Beteiligten beruht und daher keine gesicherten Rückschlüsse erlaubt.
Mit der Veröffentlichung endet die Arbeit der Monitoringstelle. Künftig will die Bundesnetzagentur nur noch auf Basis belastbarer Hinweise in Einzelfällen prüfen, ob der Wettbewerb im Glasfaserausbau behindert wird. Bestehende Verdachtsfälle werden von der zuständigen Beschlusskammer 3 weiterbearbeitet.
Die Behörde betont, dass Infrastrukturwettbewerb grundsätzlich gewünscht ist, sofern er wirtschaftlich tragfähig bleibt. In Regionen, in denen nur ein Netzausbau rentabel wäre, könne doppelter Ausbau jedoch zu ineffizienten Investitionen führen.
Den Abschlussbericht der BNetzA können Sie hier einsehen.