BMDS legt Eckpunkte für beschleunigten Netzausbau vor

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat ein Eckpunktepapier zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) publiziert. Es enthält Vorschläge zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus in Deutschland und soll bis Herbst 2025 als Referentenentwurf vorliegen.

Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Verordnung Gigabit Infrastructure Act (GIA), die ab Herbst europaweit gilt. Sie schreibt allen Mitgliedsstaaten vor, bestimmte Regelungen zu vereinheitlichen, damit Ausbauprojekte schneller und günstiger umgesetzt werden können. Doppelregelungen im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) sollen gestrichen werden, andere Vorschriften werden so angepasst, dass nationale Spielräume optimal genutzt werden.

Glasfaser im Haus: Mehr Anreize für Eigentümer*innen

Ein Schwerpunkt des Papiers betrifft die Netzebene 4 – also die Leitungen innerhalb von Gebäuden. Damit mehr Mietshäuser ans Glasfasernetz kommen, will das BMDS das zulässige Glasfaserbereitstellungsentgelt pro Wohneinheit von bisher maximal 540 Euro auf bis zu 960 Euro erhöhen. Eigentümer*innen können die Kosten über einen längeren Zeitraum umlegen, für Neubauten entfällt diese Umlage komplett.

Neu ist auch ein „Recht auf Vollausbau“: Wenn ein Anbieter bereits Teile eines Hauses erschlossen hat, sollen alle Wohneinheiten angeschlossen werden dürfen, es sei denn, die Eigentümer*innen haben triftige Einwände. Zudem soll die bisherige „Konzernklausel“ entfallen, damit auch Drittanbieter diskriminierungsfrei Zugang zu den Leitungen im Haus bekommen. Die Bundesnetzagentur soll dafür pauschale Mitnutzungsentgelte festlegen.

Kürzere und einfachere Genehmigungsverfahren

Beim Tiefbau sollen Genehmigungen künftig schneller erteilt werden. Statt auf eine formale Genehmigung zu warten, können qualifizierte Baufirmen in manchen Fällen nur eine Anzeige erstatten. Die Frist, nach der eine Genehmigung als erteilt gilt, soll von drei auf zwei Monate verkürzt werden – mit einer optionalen Verlängerung um einen Monat bei komplexen Projekten.
Kleine Bauarbeiten wie kurze Hausanschlüsse sollen nur noch meldepflichtig sein. Außerdem soll die sogenannte Aufbruchgenehmigung für bestimmte Geräte entfallen, was bisher regional unterschiedlich gehandhabt wurde und zu Verzögerungen führte.

Mehr Transparenz und bessere Daten

Das BMDS will den Infrastrukturatlas (ISA) ausbauen, damit Betreiber leichter sehen können, welche Leitungen, Glasfasern oder Funkstrecken bereits vorhanden sind. Auch beim Mobilfunk sind Verbesserungen geplant: schnellere Stromanschlüsse für Funkmasten, einfachere Kooperationen entlang von Bahntrassen und die Nutzung von Katasterdaten, um Standorte schneller zu bestimmen.

Hier finden Sie das vollständige Eckpunktepapier des BMDS.