Netzausbau erhält neuen Stellenwert: Bundestag beschließt „überragendes öffentliches Interesse“ für Glasfaser und Mobilfunk

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, mit der der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird. Ziel der Regelung ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und damit den dringend benötigten Infrastrukturausbau zu beschleunigen. Die gesetzliche Regelung soll bis Ende 2030 gelten.

Durch die neue Einstufung erhält der Netzausbau in Verwaltungsverfahren ein höheres Gewicht, beispielsweise in Sachen Baugenehmigungen. Insbesondere in bislang un- oder unterversorgten Regionen soll der Beschluss den Ausbau erleichtern und für mehr Planungssicherheit sorgen.

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, flächendeckende, leistungsfähige digitale Netze zu schaffen – sowohl durch Glasfaser bis in die Gebäude als auch durch die flächendeckende Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G. Laut aktuellem Stand verfügen rund 74 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Gigabit-Anschluss, Glasfaser ist für etwa ein Drittel verfügbar. Im Mobilfunkbereich sind bereits 92 Prozent der Fläche mit 5G versorgt.

Vertreter der Branche begrüßen den Schritt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) spricht beispielsweise von einer „überragenden Nachricht für den Infrastrukturausbau“ und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Mit dem Inkrafttreten könnten Bundesländer und Kommunen zeitnah konkrete Leitlinien zur Umsetzung erhalten.