Das Impulspapier bildet die Grundlage für eine breite Diskussion im Markt über die anstehende Transformation der Netzstrukturen. Es enthält erste Leitlinien für den regulatorisch begleiteten Rückbau des Kupfernetzes gemäß § 34 Telekommunikationsgesetz (TKG) und skizziert einen mehrstufigen Migrationsprozess: von der freiwilligen Umstellung einzelner Haushalte über verbindliche Migrationspläne bis hin zur schrittweisen Abschaltung kupferbasierter Infrastrukturen.
Der Hintergrund: Auch wenn der Glasfaserausbau in Deutschland Fortschritte macht – bis Ende 2024 waren rund 47 Prozent der Haushalte an das Glasfasernetz (FttH/B) angeschlossen oder unmittelbar erreichbar – erfolgt ein Großteil der Breitbandversorgung weiterhin über das bestehende Kupfernetz (VDSL) oder das bestehende TV-Kabelnetz (HFC). Der parallele Betrieb mehrerer Netzinfrastrukturen gilt jedoch langfristig als unwirtschaftlich.
Drei-Phasen-Modell für den Umstieg
Der vorgesehene Übergang soll in drei Stufen erfolgen:
- Freiwillige Migration: Nutzer*innen wechseln eigenständig auf Glasfaser, sofern verfügbar. Netzbetreiber bewerben entsprechende Angebote, auch im Rahmen von Open-Access-Modellen.
- Regulatorisch begleitete Umstellung: Sobald in einem Gebiet genügend Haushalte auf Glasfaser umgestiegen sind, kann ein Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur einen formellen Migrationsantrag einreichen. Dieser muss Zeitpläne, Bedingungen und alternative Zugangsmöglichkeiten umfassen.
- Abschaltung des Kupfernetzes: Nach Prüfung und Veröffentlichung des Antrags kann das Kupfernetz in den betroffenen Gebieten deaktiviert werden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Information der Endkund*innen und deren Versorgung über alternative Netze.
Marktdialog und Verbraucherschutz im Fokus
Mit der Veröffentlichung des Impulspapiers will die Bundesnetzagentur frühzeitig Transparenz schaffen und Planungsgrundlagen für Marktakteure und Verbraucher*innen bieten. Präsident Klaus Müller betont: „Mit dem Impulspapier für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration geben wir frühzeitig die Orientierungshilfe und erhöhen die Planungssicherheit für den Markt. Wir richten unser Augenmerk dabei besonders auf die Förderung des Wettbewerbs und die Interessen der Verbraucher*innen.“ Der Zeitpunkt der endgültigen Abschaltung ist derzeit noch unklar. Dennoch sind schon jetzt alle Marktteilnehmenden dazu aufgerufen, sich bis zum 23. Juni 2025 im Rahmen der Konsultation zu äußern.
Zugleich macht die Bundesnetzagentur deutlich, dass das Impulspapier keinen bindenden Charakter für künftige Entscheidungen besitzt, sondern einen strukturierten Meinungsbildungsprozess anstoßen soll. Konkrete Abschaltungen erfolgen erst nach Einreichung und Genehmigung entsprechender Anträge – aktuell liegt ein solcher Antrag noch nicht vor.
Ausblick
Obwohl die EU-Kommission eine vollständige Abschaltung der Kupfernetze bis 2030 anstrebt, hält die Bundesnetzagentur dieses Ziel für Deutschland derzeit für ambitioniert. Regionale Unterschiede im Glasfaserausbau und der Kundennachfrage machen eine einheitliche Zeitschiene unrealistisch. Mit dem Impulspapier will die Behörde dennoch den Weg zu einem koordinierten, effizienten und verbraucherfreundlichen Technologiewechsel ebnen.
Weitere Informationen sowie das Impulspapier finden Interessierte auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Stellungnahmen können elektronisch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: 110-postfach(at)bnetza.de.