BMDV startet neuen Förderaufruf zur Gigabitförderung

Am 23. Januar 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen neuen Aufruf für die Gigabitförderung 2.0 gestartet. Förderanträge können bis zum 15. September 2025 gestellt werden. Es wird auch dieses Jahr zwischen Fast-Lane und Standard-Aufruf unterschieden. Ein gesonderter Aufruf im Lückenschlussprogramm soll folgen. Die Förderung von Beratungsleistungen kann ebenfalls weiter beantragt werden.

Mit einem Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro unterstützt die Förderung den Infrastrukturförderaufruf 2025 sowie das Lückenschluss-Pilotprogramm. Im Mittelpunkt der diesjährigen Förderrunde steht erneut der Infrastrukturförderaufruf 2025, der sowohl den Standard-Aufruf als auch das sogenannte Fast-Lane-Verfahren umfasst. Die Anforderungen bleiben dabei weitgehend unverändert und orientieren sich an den bewährten Rahmenbedingungen des Vorjahres. Diese Kontinuität schafft Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Antragsteller und stellt sicher, dass bestehende Prozesse effektiv genutzt werden können.

Ergänzt werden die diesjährigen Förderaufrufe durch die zeitnahe Fortführung des Pilotprogramms zum Lückenschluss. Dieses Pilotprogramm zielt darauf ab, kleinere Gebiete, die bislang vom Gigabit-Ausbau ausgeschlossen blieben, effizient und unbürokratisch zu erschließen. Mit einem vereinfachten Antragsverfahren können hier Synergien zwischen privaten und geförderten Projekten optimal genutzt werden.

Insgesamt werden durch die Gigabitförderung des Bundes bereits rund 4,3 Millionen Anschlüsse realisiert. Die Förderung ist eine zielgerichtete Ergänzung des eigenwirtschaftlichen Netzausbaus. Der weit überwiegende Teil des Ausbaus wird durch private Investitionen getragen.

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