Gefördert werden Projekte zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien in Bereichen wie vernetzter Robotik, Telemedizin, Industrie 4.0 und Mobilität. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse ebenso wie Unternehmen, insbesondere Start-ups und KMU.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Projektskizzen mit einem Umfang von bis zu zwölf Seiten können im ersten Schritt zu den Stichtagen 15. Dezember 2024 oder 15. Dezember 2025 eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Projektskizze können in einem zweiten Schritt förmliche Förderanträge gestellt werden.
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