Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen. Um dies zu erreichen, wurde die Gigabitförderung 2.0 ins Leben gerufen. Sie soll gezielt dort unterstützen, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
Förderung von Glasfaserinfrastruktur – die Neuerungen:
- Branchendialoge: Ab diesem Jahr sind Branchendialoge zwischen Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen vor dem Start eines Markterkundungsverfahrens (MEV) verpflichtend. Diese Dialoge sollen das Potenzial des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und die eigentlichen Förderbedarfe klären.
- Kriterienkatalog: Ein Kriterienkatalog stellt sicher, dass die Förderung in Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. Die Förderanträge werden nach einem Punktesystem bewertet, wobei Gebiete mit vielen weißen Flecken priorisiert werden.
- Punktekompass: Ein optimierter Online-Punkterechner hilft Gebietskörperschaften, die Erfolgsaussichten ihrer geplanten Förderanträge besser einzuschätzen.
Neues Lückenschluss-Pilotprogramm ab Juni:
Der Förderaufruf zum neuen Lückenschluss-Pilotprogramm startet als Ergänzung der normalen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0 im Juni 2024. Das Programm soll Gebiete unterstützen, die trotz eigenwirtschaftlichem Ausbau nicht vollständig erschlossen wurden und aufgrund ihrer geringen Größe künftig auch nicht mehr erschlossen werden. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die mit maximal 500.000 Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können. Der Förderantrag kann im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 gestellt werden.
Förderung von Beratungsleistungen:
Zusätzlich zur Infrastrukturförderung werden auch Beratungsleistungen unterstützt. Diese umfassen technische und juristische Unterstützung, die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen. Landkreise und Gemeindeverbände ebenso wie kreisfreie Großstädte (ab 100.000 Einwohner*innen) können bis zu 200.000 Euro, kleinere Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Förderung kann nur einmalig beantragt werden.
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