BMDV startet Förderung von Beratungsleistungen

Am 2. März 2023 ist der zweite Antragsaufruf für die Förderung von Beratungsleistungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gestartet. Landkreise können bis zu 200.000 Euro mit einem Fördersatz von 100 Prozent beantragen.

Platzhalter - kein Bild vorhanden

Nach dem Antragsstopp im Oktober 2022 ist es seit dem 2. März 2023 wieder möglich, Anträge zur Förderung von Beratungsleistungen zu stellen. Die Förderung umfasst die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, die der fachlichen Vorbereitung und Begleitung von Glasfaserausbauprojekten dienen, beispielsweise durch das Evaluieren von Versorgungslücken oder das Ausloten von eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten. Hierbei beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro pro Gemeinde bzw. 200.000 Euro pro Landkreisprojekt.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften, in denen das Ausbaugebiet liegt und die noch keine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß der Gigabitrichtlinie vom 26. April 2021 erhalten haben.

Anträge können ab sofort über die Online-Plattform www.projekttraeger-breitband.de gestellt werden. 

Weiterführende Informationen zur Beratungsförderung finden Sie unter folgendem Link.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Berater*innen gern zur Seite.