Rahmenzustimmung für Anträge nach § 68 Abs. 3 TKG in Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat am 28.09.2021 die Rahmenzustimmung nach §68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht.

Die Rahmenzustimmung ersetzt das bisherige Verfahren zur Einzelzustimmung für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen in Straßengrundstücken nach §68 Abs. 3 TKG. Die Rahmenzustimmung schafft größere Planungssicherheit bei der Durchführung von Baumaßnahmen, da das Risiko von Verzögerungen durch fehlende Zustimmungen gesenkt wird.

Durch die Rahmenzustimmung ist anstelle eines Antrags für jede einzelne Baumaßnahme, für alle Maßnahmen im Zuge des Ausbauvorhabens nur noch eine Bauanzeige erforderlich. Das antragstellende Unternehmen muss keine Zustimmung mehr abwarten, sondern darf nach einer Wartefrist von drei Wochen regelmäßig mit der Baudurchführung beginnen.

Wichtig zu beachten ist, dass es keinen Anspruch auf Rahmenzustimmung gibt und diese auch keine Zustimmungen anderer Baulastträger wie Gemeinden, Landkreise oder aus anderen Rechtsquellen wie Wasser-, Natur- und Denkmalschutzrecht ersetzt.

Weitere Informationen sowie Merkblätter, Arbeitshilfen und weitere Dokumente finden Sie auf der Website des NLStBV.