TKG Novelle vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 22.04.2021 die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz enthält das „Recht auf schnelles Internet“. Als Grundlage hierfür zieht die Bundesnetzagentur die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, sowie Uploadrate und Latenz zu rate.

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Weiterhin fällt das Umlagefähigkeitsprivileg für Koaxialkabelanschlüsse und künftig darf auch der Ausbau mit Glasfaserinfrastruktur im Gebäude von Vermietern umgelegt werden.

Ferner soll der Breitbandausbau aus einen Finanztopf subventioniert werden in den Telekommunikationsanbieter, aber auch Messengerdienste einzahlen.

Auch Mobilfunkausbauziele werden erstmals im TKG verankert. Es ist eine unterbrechungsfreie Versorgung mit mindestens LTE entlang aller Schienenstrecken, Bundes-, Kreis- und Landstraßen „möglichst bis 2026“ vorgesehen. Auch lokales Roaming und die gemeinsame Nutzung von passiver und aktiver Infrastruktur ist als Instrument in Regionen mit „äußerst lückenhaftem oder gar keinem Zugang zu Netzen und Diensten“ vorgesehen.