Niedersächsische Mobilfunkförderung von der EU genehmigt

Mit Mobilfunk unterversorgte Gebiete dürfen in Niedersachsen künftig gefördert werden. Am 10.03.2020 wurde die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter veröffentlicht und es gab grünes Licht für die Niedersächsische Förderrichtlinie.

Kommunen können Zuwendungen von bis zu 90% für den Ausbau von passiver Infrastruktur einschließlich Masten, Zuwegung, Fundament und der Breitbandanbindung der Masten erhalten. Für das Förderprogramm sind zunächst 20 Millionen Euro eingeplant. Diese 20 Millionen Euro können bei guter Annahme des Förderprogramms zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden, da eine Genehmigung für bis zu 70 Millionen Euro vorliegt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit diesem landeseigenen Förderprogramm zeigen wir, dass wir es ernst meinen mit dem Mobilfunkausbau in Niedersachsen und nicht nur auf die Wirtschaft, den Bund oder die EU warten. Wir gehen einen neuen Weg und nehmen erstmals für die Förderung des Mobilfunkausbaus eigenes Geld in die Hand, um den Niedersächsinnen und Niedersachsen den Mobilfunk in die Fläche zu bringen. Dem Ziel einer flächendeckenden LTE-Versorgung aus dem Masterplan Digitalisierung kommen wir so ein großes Stück näher. Niedersachsen nimmt mit seinen vielfältigen und umfassenden Maßnahmen zum Mobilfunkausbau bundesweit eine Vorreiterrolle ein."

Peer Beyersdorff vom Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen begrüßt die Zulassung der Förderung aus Brüssel. „Die Niedersächsischen Kommunen können nun einen weiteren aktiven Schritt zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung ihres Gebietes gehen“, so Beyersdorff. „Dies ist eine sehr gute Ergänzung zu der Möglichkeit der Standortmeldung, die es auf unserer Website gibt. Wir werden die Kommunen bei der Antragsstellung zu der neuen Mobilfunkförderung beraten und unterstützen.“

Der Mobilfunk in Niedersachsen wird auch über weitere Instrumente gefördert so wurde im November die Niedersächsische Bauordnung novelliert, so dass höhere Masten und mobile Antennen über einen längeren Zeitraum verfahrensfrei gebaut werden dürfen. Außerdem wurden Mustermietverträge für landeseigene Liegenschaften erstellt, um transparent und schnell neue Flächen für den Ausbau zur Verfügung zu stellen.

Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht wird, können Sie diese auch auf der Website des BZNB finden.