Im nächsten Schritt muss das Gesetz noch im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. In der bisherigen Regelung mussten für die Gemeinnützigkeit bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Versorgung im Rahmen der Volks- und Berufsbildung oder zu mildtätigen Zwecken, darunter fallen die Ausstattungen von Schulen und Flüchtlingsunterkünften. Mit der neuen Regelung würde die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs für die Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden. Durch die Gemeinnützigkeit ergeben sich neben steuerlichen Erleichterungen auch die Möglichkeit Spendenbescheinigungen ausstellen zu können.