Bundesnetzagentur: Grundsätze zur Umlegung von Kosten bei Breitband-Mitverlegung veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat am 25.11.2020 Grundsätze zur Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur veröffentlicht. Konkret geht es um die Umlegung von mit der Mitverlegung verbundenen Kosten.

Die Grundsätze sollen eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Sie sind gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die Verfahren der Bundesnetzagentur, die im Falle der Streitbeilegung an die veröffentlichten Grundsätze gebunden ist.

In die Grundsätze flossen neben den Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf die Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, Überlegungen aus dem Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung und dazu eingegangener Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen ein.

Weitere Informationen zu den Grundsätzen sowie zur Auswertung der Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/bk11-kostenumlegung-mitverlegung und auf unserer Seite im Downloadcenter veröffentlicht.